Die Reakkreditierung stellt die Voraussetzung zur Weiterführung von Studiengängen an der Goethe-Universität nach Ablauf der Akkreditierungsfrist dar. Der Fokus dieses Verfahrens liegt – im Vergleich zur Erstakkreditierung – insbesondere auf den bereits gemachten Erfahrungen und Veränderungen des Studiengangs seit der letzten Akkreditierung.

Die Bewertung der Qualität des Studiengangs verfolgt das Prinzip, sämtliche Ebenen in den Blick zu nehmen und schließt demnach sämtliche Ziele, Strukturen, Prozesse und Ergebnisse der Studiengänge in die Analyse mit ein. Sie erfolgt zum einen auf Basis eines Vergleichs zwischen Zielsetzung und Zielerreichung des Studiengangs und zum anderen im Hinblick auf die Stellung des Programms im Gesamtkonzept des Fachbereichs.

Grundlage der Bewertung stellen zum einen die Ergebnisse des kontinuierlichen Monitorings der Goethe-Universität dar, welche den Fachbereichen über LuQ zur Verfügung gestellt werden (Ergebnisse aus Absolventen- und Studierendenbefragungen, Studiengangs-evaluationen, Kennzahlen etc.). Zum anderen werden im Hinblick auf fachinhaltliche Fragen wie bei der Erstakkreditierung externe (Fach-)Gutachter/innen einbezogen. Die spezifische Verfahrensweise hängt unter anderem von den etwaigen Änderungen im Programm ab und wird von der Akkreditierungskommission festgelegt.

Die Weiterführung von Studiengängen besteht an der Goethe-Universität aus folgenden Schritten:

  • Weiterführungsentscheidung
  • Erstellung und Einreichung der Reakkreditierungsunterlagen (einschließlich eventuell überarbeiteter Prüfungsordnung), Übermittlung der Gutachtervorschläge
  • Beratung und interne Vorprüfung
  • Auswahl der (Fach-)Gutachter/innen
  • externe Begutachtung
  • Reakkreditierungsbeschluss
  • Umsetzung des Reakkreditierungsbeschlusses und deren Prüfung
  • Zustimmung und Genehmigung der Prüfungsordnung

Den Prozessablauf als Download finden Sie hier.

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